Jugendfußball in Auenwald

Vereinswechsel im Jugendfußball


Videorelevanz bis Minute 12


Vereinswechsel im Jugendfußball (Quelle: Württembergischer Fußballverband e.V. - wfv)

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 15.07. eines Jahres abmelden. 

Der neue Verein hat danach einen Antrag auf Vereinswechsel beim wfv zu stellen. Die Erteilung der Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele des jeweiligen Spielers hängt grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Die Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden. Eine bereits erteilte Zustimmung kann jedoch nicht mehr in eine Nicht-Zustimmung umgewandelt werden.

Im Jugendbereich kommen die Wechselperioden aus dem Aktivenbereich nicht zur Anwendung. Hier muss jedoch als spätester Abmeldetag der 15.07. beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des alten Vereins), wenn sich der Spieler bis zum 15.07. beim alten Verein abgemeldet hat.


Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung (wir empfehlen Möglichkeit 2):

Möglichkeit 1. Schriftliche Abmeldung:

Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung beim alten Verein ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Jugendleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“). Damit bestätigt der neue Verein, dass ihm der Einschreibebeleg, inklusive der schriftlichen Abmeldung des Spielers beim alten Verein, vorliegt. In diesem Fall kann der neue Verein nur den Tag der Abmeldung (= Poststempel Einschreibebeleg) im Online-Antrag angeben. Der alte Verein hat 14 Tage nach Erhalt der Abmeldung Zeit, den Spieler seinerseits im DFBnet Pass-Online abzumelden. Macht er dies nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Zustimmung als erteilt und gegen den abgebenden Verein kann ein Bußgeldverfahren wegen Nichteinsendung von verlangten Meldungen eingeleitet werden.

Hierfür kann das nachfolgende Dokument herangezogen werden:

Mustervorlage wfv Abmeldung vom Spielbetrieb
Nicht digital ausfüllbar
Mustervorlage wfv Abmeldung vom Spielbetrieb.pdf (13.7KB)
Mustervorlage wfv Abmeldung vom Spielbetrieb
Nicht digital ausfüllbar
Mustervorlage wfv Abmeldung vom Spielbetrieb.pdf (13.7KB)


Möglichkeit 2. Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein (Empfehlung):

Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Diese Beauftragung erolgt im nachfolgend downloadbaren Dokument "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis" im Feld Abmeldung unter Punkt 2 (bitte abkreuzen).

"2. Spieler hat sich noch nicht abgemeldet und beauftragt damit den aufnehmenden Verein."

Mit der Online-Antragsstellung auf Vereinswechsel, welcher durch den neuen Verein auf Basis des nachfolgenden Dokuments "Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis" durchgeführt wird, kann der neue Verein den Spieler dann beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb abmelden.

Achtung: In diesem Fall ist der Abmeldetag der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online durch den neuen Verein! Bitte deshalb zur Fristwahrung den Antrag auf Vereinswechsel bis zum 15.07. stellen. Natürlich ist dies auch noch nach dem 15.07. eines Jahres durchführbar. Mögliche Wartefristen/Sperren nach dem 15.07. sind der obigen Grafik zu entnehmen. Bei zu später Abmeldung ist somit kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
Stand 2021 / digital ausfüllbar
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis Stand 2021_digital ausfüllbar.pdf (654.32KB)
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
Stand 2021 / digital ausfüllbar
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis Stand 2021_digital ausfüllbar.pdf (654.32KB)


Vom neuen Verein können im Online-Antrag keine weiteren Angaben (Tag des letzten Spiels und Zustimmung ja/nein) gemacht werden. Der alte Verein wird mittels automatisch generierter Mail im wfv-Postfach über die Abmeldung informiert und zur Abmeldung in DFBnet Pass-Online aufgefordert. Nimmt er diese nicht innerhalb von 14 Tagen vor, gilt die Zustimmung als erteilt und gegen den alten Verein kann ein Bußgeldverfahren wegen Nichteinsendung von verlangten Meldungen eingeleitet werden.

Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Vereins bestreiten darf. Wird der Spieler nicht innerhalb der 14-tägigen Frist abgemeldet, gilt er als freigegeben (Zustimmung: ja) und gegen den abgebenden Verein kann ein Bußgeldverfahren gemäß § 56 der Rechts- und Verfahrensordnung (Nichteinsendung von verlangten Meldungen) eingeleitet werden.

Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben (aktuelle Regelung siehe Grafik ganz oben). Hierzu zählen alle Spiele, also auch Freundschaftsspiele und Turniere.

Bei Spielern mit einem Zweitspielrecht zählt das letzte Spiel im Zweitverein. Die Bestätigung über den Tag des letzten Spiels hat vom abgebenden Verein in seiner Online-Abmeldung in DFBnet Pass-Online zu erfolgen. Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt.

Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (ab D-Juniorinnen bzw. D-Junioren älterer Jahrgang zum Ende des Spieljahres und älter möglich) muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung durch den abgebenden Verein angezeigt werden. Andernfalls gilt der Spieler als freigegeben.

Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel kann durch den abgebenden Verein erteilt werden. Den Antrag auf Spielrechtsänderung muss der aufnehmende Verein online in DFBnet Pass-Online stellen. Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

D- (jüngerer Jahrgang) und E-Juniorinnen bzw. -Junioren können am Ende des Spieljahres (Abmeldung bis 15. Juli) ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins den Verein wechseln. Während des Spieljahres können D- und E-Juniorinnen bzw. Junioren ohne Zustimmung, jedoch unter der Einhaltung der üblichen Wartefrist (3 Monate ab dem Tag der Abmeldung), den Verein wechseln.

Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs gilt bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs (Abmeldung bis 30. Juni, Wechselperioden,  Entschädigungstabelle).

Bei einem begründeten Wohnortwechsel (innerhalb der letzten 6 Monate) kann auf Antrag die Wartefrist entfallen. Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.


Rückkehr zum alten Verein:

Stimmt der neue Verein der Rückkehr zum alten Verein zu, entfällt die Wartefrist, wenn der Jugendliche für den neuen Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat. Die Bestätigung des neuen Vereins, dass der Jugendliche noch kein Spiel für diesen Verein bestritten hat, hat in der Online-Abmeldung in DFBnet Pass-Online zu erfolgen.


Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele (Jugendordnung wfv Stand Juli 2018 § 10 3.):

Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele des neuen Vereins wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Spielerlaubnis, bisheriger Spielerpass, Nachweis der Abmeldung) erteilt. Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele berechtigt zum Einsatz in Freundschaftsspielen, bei Vereinspokalturnieren, in Verbandspokalspielen und bei Fußballspielen in der Halle (ausgenommen Meisterschaften).


Wartefrist bei Wohnortwechsel (Jugendordnung wfv Stand Juli 2018 § 11):

Bei begründetem Wohnortwechsel kann der Verbandsspielausschuss auf Antrag die Wartefrist entfallen lassen, auch wenn der bisherige Verein dem Vereinswechsel nicht zustimmt.

Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle (Schule, Lehre) und dem Sitz seines bisherigen Vereines nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.

Liegt ein begründeter Wohnortwechsel vor, wird die Spielerlaubnis ab dem Tag des Eingangs des ordnungsgemäßen Antrags für alle Spiele erteilt. Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Wohnortwechsel kann ein Antrag auf eine verkürzte Wartefrist nicht mehr gestellt werden.

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